"Prozess gegen Deutschland", Thalia
"Prozess gegen Deutschland", Thalia
von Milo Rau
Wir sind liberal, aber nicht doof
Der Prozess ist angelaufen. Die Eröffnungsreden wurden gehalten. Viel Geduld und gutes Zuhören waren gefragt. Dafür gab es am Schluss ein Lob von der Vorsitzenden Herta Däubler-Gmelin, dass sich die Zuhörenden geradezu vorbildlich verhalten hätten. Damit sie alle gut im Blick hatte, wie die Kameraleute auch, blieb das Saallicht an.
Der Schweizer Regisseur Milo Rau bringt hier zum Ende der Lessingtage einen inszenierten Prozess um die Frage des Parteienverbotes für die AfD auf die Bühne. Er fragt zu Beginn: „Was genau ist die Alternative für Deutschland, die uns die AfD anbietet? Wollen wir diese Alternative, und falls nicht: Sollen wir sie dann nicht verhindern?“ Die drei folgenden Eröffnungsreden liefern erste Gedanken dazu. Der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda bemerkt: „Wir sind liberal aber nicht doof.“ Die jüdische, deutsch-amerikanische Philosophin, Susan Nieman stellt genau das in Frage. Sie sieht in Deutschland eine große Naivität, die sogar Bush seine Irak-Lüge abgenommen habe. In ihrer Rede beschäftigt sie sich mit der in den letzten fünf Jahren verengten Debattenkultur, derer sich die AfD bediene. Ihr eigener Rassismus werde vertuscht, indem sie importierten Antisemitismus anprangere. Die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Joana Cotar beklagt dagegen den Rückzug einzelner Bevölkerungsgruppen in die Gewissheit einer überlegenen Moralhaltung. Eine kollektive Überforderung suche Schutz in Verboten. Sie selbst wolle in diesem Prozess kein Tribunal, sondern eine Einladung zum Reden begreifen.
Dann hatte die Anklage das Wort. Die Hamburger Juristin Gabriele Heinecke rief den Wortgebrauch der AfD ins Gedächtnis. Mit Worten wie Asyltourismus und Umvolkung verschiebe sie den Diskurs nach rechts. Sie treibe eine Erosion der Demokratie voran, indem sie Bürger erster und zweiter Klasse definiere. Heinecke beruft sich auf das Gutachten des Verfassungsschutzes von 2025, das die AfD als gesichert rechtsextremistisch einstuft. Der zweite Ankläger, der Publizist und Autor Andreas Speit will nicht darauf warten, bis Worte zu Taten werden. Er ist überzeugt, dass die AfD den Parteienstaat abschaffen wolle.
Dach hat die Verteidigung das Wort. Die deutsche Publizistin und Juristin Liane Bednarz bestätigt, dass in der AfD eine ethnokulturelle Vorstellung vorherrsche, doch dass diese gegen die Menschenwürde verstoßen würde, sei nicht ausreichend bewiesen. Das Gutachten von 2025 hält sie für ein Verbotsverfahren für zu dünn. Der zweite Verteidiger, der Welt-Journalist und Autor Frédéric Schwilden erklärt, dass seiner Meinung nach die Rede von der Alternativlosigkeit der Politik seit 2010 eine Politikverdrossenheit befördert habe. Die AfD sei also kein Erschaffer sondern ein Marker der Probleme. Er plädiert dafür, mehr Demokratie zu wagen.
Die erste Schlussrede am Eröffnungsabend hält der ehemalige Lübecker Bürgermeister Bouteiller, der die Bürger und Bürgerinnen eindringlich dazu auffordert, endlich aufzustehen und gemeinsam Nein zu sagen. Der letzte Redner an diesem Abend war der Kolumnist Harald Martenstein, der gerade von der Zeit zu Bild gewechselt ist. Er befürchtet das Ende der Demokratie, aber nicht etwa wenn die AfD im Bundestag bleibt, sondern wenn sie ausgeschlossen würde. Gerade ein Verbot führe zu einem autoritären System. Er wagt sogar einen gewagten Vergleich. Die Antirechtsbewegung in China führte zum heutigen Einparteiensystem. Provozierend meint er, dass wohl alle, die nicht an den Sozialismus glauben würden, schlicht als Nazis gelten müssten. Die Bürger:innen, die die AfD wählen, wollen doch eigentlich nur einen neuen Helmut Schmidt. So gewinnt er zu später Stunde doch noch die volle Aufmerksamkeit des Publikums.
Nach drei weiteren Verhandlungstagen mit etlichen Zeug:innen-Befragungen zu den drei Themenbereichen AfD-Verbot, Social-Media-Einschränkung und Gewaltverherrlichende Sprache der AfD kamen die sieben Geschworenen, die aus Hamburger Bürger:innen ohne juristisches Vorwissen bestand, zu ihren Urteilen. Sie sprachen sich für die Eröffnung eines AfD-Verbotsverfahren aus, aber gegen ein Verbot. Die Geschworenen stimmten dafür, dass ein Verbot durch das Bundesverfassungsgericht geprüft und die AfD von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden soll. Was ein Verbot der sozialen Medien angeht, votierten die Geschworenen gegen eine Regulierung, sehen aber eine Gefährdung und große Verrohung. Zur Frage, ob die AfD zu Gewalt aufstachelt, fiel das Votum eindeutig aus: Sechs Geschworene stimmten mit Ja, nur einer mit Nein.
Man darf die Inszenierung von Regisseur Milo Rau anlässlich der diesjährigen Lessingtage als Erfolg verbuchen. Das dies gelang, lag auch an der souveränen, humorvollen und zugewandten Leitung durch die Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin. Auch wenn lange nicht alle Argumente ausgetauscht werden konnten. Auch wenn die Positionen nicht vollkommen ausgewogen vertreten waren, so ermöglichte doch der prozessuale Rahmen eine Plattform, auf der jenseits von aufgeregten Talkshows Statements, Haltungen und Einschätzungen ausgetauscht wurden. Ohne jede theatrale Aufhübschung waren die Theaterreihen zu jedem Verhandlungstermin fast vollständig gefüllt. Ein Interesse an intellektueller Auseinandersetzung ist also vorhanden, unabhängig von Aufregerclicks.
Birgit Schmalmack vom 16.2.26
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